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Zusammensetzung des Stromentgeltes
Die Preise für unseren Strom im "Allgemeinen Tarif" setzen sich folgendermaßen zusammen:
Für den zum "Allgemeinen Tarif" bezogenen Strom vergütet der Kunde dem EVU ein Stromentgelt, das sich zusammensetzt aus:
Verbrauchspreis
Berechnet aus der vom Kunden bezogenen elektrischen Arbeit, gegebenenfalls gesondert für die Schwachlastarbeit
Leistungsentgelt
Nach Maßgabe der vom Kunden in Anspruch genommenen elektrischen Leistung
Verrechnungsentgelt
Für Messung, Abrechnung und Inkasso sowie nach Art und Umfang der erforderlichen Mess- und Steuereinrichtungen
Stromsteuergesetz
Der Verbrauchspreis enthält die Mehrbelastungen gemäß § 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) vom 03.03.1999 in Höhe von 2,05 Cent/kWh; bei Vorlage eines Erlaubnisscheins vom Hauptzollamt vermindern sich diese Preise um die Steuerermäßigung.
EEG-Gesetz / KWG-Gesetz
Der Verbrauchspreis enthält die Mehrbelastungen aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG-Gesetz) in Höhe von
3,53 Cent/kWh (ab 01.01.2011)
3,59 Cent/kWh (ab 01.01.2012)
KWK-Gesetz
Der Verbrauchspreis enthält die Mehrbelastungen aus dem Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in Höhe von 0,002 Cent/kWh (ab 01.07.2012)
Konzessionsabgabe
Das Stromentgelt nach Allgemeinen Tarifen/Grundversorgungstarifen enthält eine Konzessionsabgabe, die an die Stadt Kempen abgeführt wird.
Die Konzessionsabgabe beträgt:
- für Stromlieferungen nach dem Schwachlasttarif in Cent/kWh: 0,61
- für sonstige Stromlieferungen in Cent/kWh: 1,59
Die Mehrwertsteuer beträgt zurzeit 19 %.