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Allgemeine Wassertarife
Einheit ab 01.01.2007
Der Wasserpreis setzt sich zusammen aus
- dem Jahresgrundpreis und
- dem Arbeitspreis für das abgenommene Wasser
In der folgenden Tabelle sind die gültigen Preise ab dem 01.01.2007 angegeben.
|
Der Jahresgrundpreis beträgt |
Einheit |
Netto |
Brutto |
|---|---|---|---|
| für die erste Wohn- oder gleichwertige Wirtschaftseinheit |
Euro |
78,00 |
83,46 |
| für jede weitere Wohn- oder gleichwertige Wirtschaftseinheit |
Euro |
45,00 |
48,15 |
| Der Jahresgrundpreis ist auch zu zahlen, wenn im Verbrauchszeitraum kein Wasser entnommen wird. Wohneinheiten sind alle Wohnungen ohne Rücksicht auf die Anzahl der Räume. Gleichwertige Wirtschaftseinheiten sind solche, die hinsichtlich des Wasserverbrauches mit Wohneinheiten gleichgestellt werden können (Ladengeschäfte, Werkstätten, Büros, Praxen u.a.). |
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Arbeitspreis |
Einheit |
Netto |
Brutto |
| Der Arbeitspreis beträgt je m³ |
Euro |
1,20 |
1,28 |
| In dem Arbeitspreis ist das vom Land NRW beschlossene Wasserentnahmeentgelt (WasEG) vom 22.01.2004, gültig ab 01.02.2004, enthalten. |
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| Die Mehrwertsteuer beträgt zurzeit 7%. | |||
- Das Preisblatt Wassertarife zum Herunterladen
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser(AVBWasserV) zum Herunterladen
- Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Kempen GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVBWasserV) zum Herunterladen
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